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ELV-Prüfzertifizierung für sichere und umweltbewusste Produkte

ELV-Prüfzertifizierung für sichere und umweltbewusste Produkte

Ausführliche Information
Hervorheben:

Zertifizierung der ELV-Sicherheitstests

,

ELV-Prüfbescheinigung

,

Umweltbewusste ELV-Prüfzertifizierung

Beschreibung des Produkts

ELV-Prüfung
Einführung der ELV-Prüfung
ELV steht für End-of-Life Vehicle, eine zwingende Norm, die durch die EU-Gesetzgebung festgelegt wurde.Der vollständige Name lautet "Richtlinie über die Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Inhaltsstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten".Dieser Standard wurde am 1. Juli 2006 offiziell eingeführt.Es wird hauptsächlich zur Regulierung der Materialien und Verfahrensnormen für elektronische und elektrische Produkte verwendet, um sie für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz günstiger zu machen.

ELV is a directive on the recycling of scrapped vehicles formulated by the European Commission and the European Parliament to protect the environment and reduce the waste generated by scrapped vehicles- Die Recyclingrichtlinie definiert die beiden Stufen der "Wiederverwendung und Wiederverwendung" und "Wiederverwendung und Recycling" von Schrottfahrzeugen in der EU und die Ziele für die Recyclingquote.und die Grenze der Recyclingrate und die Schwermetalle, die verboten oder eingeschränkt sind, klar angibtDie Mitgliedstaaten haben zwingende Vorschriften zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie erlassen.die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über das Recycling von Altfahrzeugen vollständig umgesetztEs ist erforderlich, dass seit 2008 die Automobilhersteller oder -verkäufer in meinem Land beginnen, die recycelbare Verwertungsrate von Automobilprodukten zu registrieren und einzureichen,und technische Vorbereitungen für die Ziele der UmsetzungAb dem Jahr 2010die in meinem Land ansässigen Automobilunternehmen oder die Generalvertreter von importierten Automobilen sind für das Recycling und die Entsorgung der von ihnen verkauften Automobilprodukte und Verpackungsmaterialien verantwortlich- giftige Stoffe und umweltschädliche Materialien sind bei der Konstruktion und Herstellung von Automobilen zu verbieten,und die Verwendung von Materialien, die nicht recycelt werden können und nicht zum Umweltschutz von Automobilen beitragen, wird reduziert und eingestellt- Die Verwendung von Schadstoffen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenilen (PBB), polybromierten Diphenylethern (PBDE) ist zu beschränken.
Anwendung eingeschränkter Stoffe in Fahrzeugen
1. Blei (Pb)
Mechanische Verarbeitung von Stahl oder galvanisiertem Stahl (Stahlbrennstoffbehälter), Kupferlegierung (Wellenhülle, Ventil usw.), Glas (Fenster, Rückspiegel usw.), Keramik, Kautschuk (Dichtungsstreifen,Schlagdämpfer für Motoren, etc.), Kunststoffe (ABS-Dekorationsteile, Türschutz, PVC-Künstlicher Leder, etc.), Leder, Plattierung, Korrosionsschutzbeschichtung, andere (Kohlenstoffbürsten für Motoren, Gaszähler,Material für die Reibung von Bremsbelägen, etc.).

2. Cadmium (Cd)
Werkstoffe aus Aluminium (Zylinderblock aus Aluminiumlegierung), Kupferlegierungen (Ventildüsen, Synchronisierungsringe usw.), Kautschuk, Kunststoffe (PP-Stützflächen, Armaturenbretter, Schablonen aus PVC),mit einer Leistung von mehr als 50 W und, Sonnenblenden, etc.), Gewebe (Cabine-Decken, Sitzgewebe usw.), Verkleidung usw.

3. Quecksilber (Hg)
Kautschuk, Kunststoffe, Leder, Gewebe, Korrosionsschutzbeschichtungen usw.

4Hexavalentes Chrom (Cr6+)
Metallplattenproben (Schrauben, Muttern, verzinkte Bleche, Chassisdickenplatten usw.), Glas, Keramik, Kunststoffe usw.

5. Polybromierte Biphenyle, Polybromierte Diphenylether
Lüftungsvorrichtungen (Füllstoffe und Filter), Drähte und Kabel (Flammschutzmittel aus Kunststoff), Würfel, Servoverstärker, Encoder, Lasertransformatoren, Spulen, Schweißgewehrgriffe
Regulierungsvorschriften
Beschränkung des Gehalts und der Verwendung gefährlicher Stoffe in allen Fahrzeugteilen und -materialien
· Verringerung des Einsatzes gefährlicher Stoffe bei der Konstruktion von Fahrzeugen
· Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen keine Hg, Cd, Pb, Cr (VI) enthalten,und Komponenten (außer denen, die in den Ausnahmeregelungen angegeben sind) müssen sich auf verbotene Komponenten in allen Teilen und Materialien beschränken
· Cadmium (Cd) ≤ 100 ppm (0,01%)
· Quecksilber (Hg) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· Blei (Pb) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· Hexavalentes Chrom (CrVI) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· PBB-Polybrombiphenyle ≤ 1000 ppm (0,1%)
· PBDE-Polybromdiphenyläther ≤ 1000 ppm (0,1%)
Prüfmethode
1. Blei (Pb)
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anlage.
2. Cadmium (Cd)
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
3. Quecksilber (Hg)
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
4Hexavalentes Chrom (Cr6+)
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anlage.
5Polybromdiphenyle, Polybromdiphenyle und andere Polybromdiphenyle
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage nicht in Betrieb ist.

Einzelheiten Zu Den Produkten

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ELV-Prüfzertifizierung für sichere und umweltbewusste Produkte

Ausführliche Information
Hervorheben:

Zertifizierung der ELV-Sicherheitstests

,

ELV-Prüfbescheinigung

,

Umweltbewusste ELV-Prüfzertifizierung

Beschreibung des Produkts

ELV-Prüfung
Einführung der ELV-Prüfung
ELV steht für End-of-Life Vehicle, eine zwingende Norm, die durch die EU-Gesetzgebung festgelegt wurde.Der vollständige Name lautet "Richtlinie über die Einschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Inhaltsstoffe in elektrischen und elektronischen Geräten".Dieser Standard wurde am 1. Juli 2006 offiziell eingeführt.Es wird hauptsächlich zur Regulierung der Materialien und Verfahrensnormen für elektronische und elektrische Produkte verwendet, um sie für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz günstiger zu machen.

ELV is a directive on the recycling of scrapped vehicles formulated by the European Commission and the European Parliament to protect the environment and reduce the waste generated by scrapped vehicles- Die Recyclingrichtlinie definiert die beiden Stufen der "Wiederverwendung und Wiederverwendung" und "Wiederverwendung und Recycling" von Schrottfahrzeugen in der EU und die Ziele für die Recyclingquote.und die Grenze der Recyclingrate und die Schwermetalle, die verboten oder eingeschränkt sind, klar angibtDie Mitgliedstaaten haben zwingende Vorschriften zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie erlassen.die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über das Recycling von Altfahrzeugen vollständig umgesetztEs ist erforderlich, dass seit 2008 die Automobilhersteller oder -verkäufer in meinem Land beginnen, die recycelbare Verwertungsrate von Automobilprodukten zu registrieren und einzureichen,und technische Vorbereitungen für die Ziele der UmsetzungAb dem Jahr 2010die in meinem Land ansässigen Automobilunternehmen oder die Generalvertreter von importierten Automobilen sind für das Recycling und die Entsorgung der von ihnen verkauften Automobilprodukte und Verpackungsmaterialien verantwortlich- giftige Stoffe und umweltschädliche Materialien sind bei der Konstruktion und Herstellung von Automobilen zu verbieten,und die Verwendung von Materialien, die nicht recycelt werden können und nicht zum Umweltschutz von Automobilen beitragen, wird reduziert und eingestellt- Die Verwendung von Schadstoffen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenilen (PBB), polybromierten Diphenylethern (PBDE) ist zu beschränken.
Anwendung eingeschränkter Stoffe in Fahrzeugen
1. Blei (Pb)
Mechanische Verarbeitung von Stahl oder galvanisiertem Stahl (Stahlbrennstoffbehälter), Kupferlegierung (Wellenhülle, Ventil usw.), Glas (Fenster, Rückspiegel usw.), Keramik, Kautschuk (Dichtungsstreifen,Schlagdämpfer für Motoren, etc.), Kunststoffe (ABS-Dekorationsteile, Türschutz, PVC-Künstlicher Leder, etc.), Leder, Plattierung, Korrosionsschutzbeschichtung, andere (Kohlenstoffbürsten für Motoren, Gaszähler,Material für die Reibung von Bremsbelägen, etc.).

2. Cadmium (Cd)
Werkstoffe aus Aluminium (Zylinderblock aus Aluminiumlegierung), Kupferlegierungen (Ventildüsen, Synchronisierungsringe usw.), Kautschuk, Kunststoffe (PP-Stützflächen, Armaturenbretter, Schablonen aus PVC),mit einer Leistung von mehr als 50 W und, Sonnenblenden, etc.), Gewebe (Cabine-Decken, Sitzgewebe usw.), Verkleidung usw.

3. Quecksilber (Hg)
Kautschuk, Kunststoffe, Leder, Gewebe, Korrosionsschutzbeschichtungen usw.

4Hexavalentes Chrom (Cr6+)
Metallplattenproben (Schrauben, Muttern, verzinkte Bleche, Chassisdickenplatten usw.), Glas, Keramik, Kunststoffe usw.

5. Polybromierte Biphenyle, Polybromierte Diphenylether
Lüftungsvorrichtungen (Füllstoffe und Filter), Drähte und Kabel (Flammschutzmittel aus Kunststoff), Würfel, Servoverstärker, Encoder, Lasertransformatoren, Spulen, Schweißgewehrgriffe
Regulierungsvorschriften
Beschränkung des Gehalts und der Verwendung gefährlicher Stoffe in allen Fahrzeugteilen und -materialien
· Verringerung des Einsatzes gefährlicher Stoffe bei der Konstruktion von Fahrzeugen
· Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen keine Hg, Cd, Pb, Cr (VI) enthalten,und Komponenten (außer denen, die in den Ausnahmeregelungen angegeben sind) müssen sich auf verbotene Komponenten in allen Teilen und Materialien beschränken
· Cadmium (Cd) ≤ 100 ppm (0,01%)
· Quecksilber (Hg) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· Blei (Pb) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· Hexavalentes Chrom (CrVI) ≤ 1000 ppm (0,1%)
· PBB-Polybrombiphenyle ≤ 1000 ppm (0,1%)
· PBDE-Polybromdiphenyläther ≤ 1000 ppm (0,1%)
Prüfmethode
1. Blei (Pb)
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anlage.
2. Cadmium (Cd)
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen.
3. Quecksilber (Hg)
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
4Hexavalentes Chrom (Cr6+)
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anlage.
5Polybromdiphenyle, Polybromdiphenyle und andere Polybromdiphenyle
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage nicht in Betrieb ist.